Verwaltungsgerichtshof 95/02/0513

95/02/0513Verwaltungsgerichtshof23.02.1996

Regest

Beweise Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Ermittlungsverfahren Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0513

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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