Verwaltungsgerichtshof 95/02/0500

95/02/0500Verwaltungsgerichtshof14.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0500

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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