Verwaltungsgerichtshof 95/02/0467

95/02/0467Verwaltungsgerichtshof17.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0467

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1995

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluß gefaßt:

Die Anträge, einen Abschiebungsaufschub zu gewähren, den angefochtenen Bescheid für nichtig zu erklären oder abzuändern, werden zurückgewiesen.

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