Verwaltungsgerichtshof 95/02/0396

95/02/0396Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Zeitpunkt Ort freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0396

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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