Verwaltungsgerichtshof 95/02/0376

95/02/0376Verwaltungsgerichtshof17.11.1995

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit Alkotest Voraussetzung Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Tatbild Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0376

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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