Verwaltungsgerichtshof 95/02/0338

95/02/0338Verwaltungsgerichtshof17.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0338

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.190,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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