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95/02/0263•Verwaltungsgerichtshof 95/02/0263
95/02/0263Verwaltungsgerichtshof08.09.1995
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 freie Beweiswürdigung in dubio pro reo
I. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde gegen den zu 1) zitierten Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschluß gefaßt:
Die Behandlung der gegen den zu 2) zitierten Bescheid gerichteten Beschwerde wird abgelehnt.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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