Verwaltungsgerichtshof 95/02/0255

95/02/0255Verwaltungsgerichtshof23.02.1996

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Verfahrensrecht AVG Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit damit die Verletzung des "Rechtes auf Gleichbehandlung aller Bewilligungswerber bei der Erlangung einer Tanzschulbewilligung" behauptet wird, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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