Verwaltungsgerichtshof 95/02/0247

95/02/0247Verwaltungsgerichtshof10.10.1995

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1995020247.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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