Verwaltungsgerichtshof 95/02/0207

95/02/0207Verwaltungsgerichtshof28.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.07.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchpunktes 1 samt dem damit verbundenen Ausspruch über die Verpflichtung des Bundes, der mitbeteiligten Partei Kostenersatz zu leisten, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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