Verwaltungsgerichtshof 95/02/0204

95/02/0204Verwaltungsgerichtshof08.09.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

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