Verwaltungsgerichtshof 95/02/0174

95/02/0174Verwaltungsgerichtshof23.02.1996

Regest

Ermittlungsverfahren Allgemein Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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