Verwaltungsgerichtshof 95/02/0132

95/02/0132Verwaltungsgerichtshof17.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 13.695,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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