Verwaltungsgerichtshof 95/02/0077

95/02/0077Verwaltungsgerichtshof07.04.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1995

Spruch

Der "Einspruch" wird als unzulässig zurückgewiesen.

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