Verwaltungsgerichtshof 95/02/0034

95/02/0034Verwaltungsgerichtshof08.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/02/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1995

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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