Verwaltungsgerichtshof 95/01/0238

95/01/0238Verwaltungsgerichtshof19.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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