Verwaltungsgerichtshof 95/01/0002

95/01/0002Verwaltungsgerichtshof06.09.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/01/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1995

Spruch

Beide Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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