Verwaltungsgerichtshof 94/20/0733

94/20/0733Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0733

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe zu 1.) von S 12.890,-- und zu 2.) von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Zu 2.): Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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