Verwaltungsgerichtshof 94/20/0725

94/20/0725Verwaltungsgerichtshof14.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0725

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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