Verwaltungsgerichtshof 94/20/0610

94/20/0610Verwaltungsgerichtshof24.01.1995

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0610

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565.- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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