Verwaltungsgerichtshof 94/20/0528

94/20/0528Verwaltungsgerichtshof14.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0528

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Asylantrag des Beschwerdeführers abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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