Verwaltungsgerichtshof 94/20/0480

94/20/0480Verwaltungsgerichtshof29.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0480

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahresvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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