Verwaltungsgerichtshof 94/20/0458

94/20/0458Verwaltungsgerichtshof20.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0458

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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