Verwaltungsgerichtshof 94/20/0308

94/20/0308Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0308

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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