Verwaltungsgerichtshof 94/20/0109

94/20/0109Verwaltungsgerichtshof21.06.1994

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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