Verwaltungsgerichtshof 94/20/0077

94/20/0077Verwaltungsgerichtshof29.11.1994

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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