Verwaltungsgerichtshof 94/20/0015

94/20/0015Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/20/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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