Verwaltungsgerichtshof 94/19/1353

94/19/1353Verwaltungsgerichtshof20.10.1995

Regest

Andere rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/1353

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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