Verwaltungsgerichtshof 94/19/1174

94/19/1174Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Regest

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/1174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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