Verwaltungsgerichtshof 94/19/1145

94/19/1145Verwaltungsgerichtshof25.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/1145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jedem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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