Verwaltungsgerichtshof 94/19/0936

94/19/0936Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0936

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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