Verwaltungsgerichtshof 94/19/0626

94/19/0626Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0626

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1994190626.X00

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchabschnitt 1 des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.

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