Verwaltungsgerichtshof 94/19/0601

94/19/0601Verwaltungsgerichtshof10.03.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung desParteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0601

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1994190601.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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