Verwaltungsgerichtshof 94/19/0394

94/19/0394Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0394

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren im Kostenpunkt wird abgewiesen.

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