Verwaltungsgerichtshof 94/19/0393

94/19/0393Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0393

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jedem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren im Kostenpunkt wird abgewiesen.

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