Verwaltungsgerichtshof 94/19/0356

94/19/0356Verwaltungsgerichtshof15.09.1994

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0356

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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