Verwaltungsgerichtshof 94/19/0342

94/19/0342Verwaltungsgerichtshof16.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0342

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1994

Spruch

Die Beschwerde des M gegen den Bundesminister für Inneres wegen Verletzung der Entscheidungspflicht wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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