Verwaltungsgerichtshof 94/19/0279

94/19/0279Verwaltungsgerichtshof21.04.1994

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0279

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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