Verwaltungsgerichtshof 94/19/0277

94/19/0277Verwaltungsgerichtshof10.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1994

Spruch

Der den Erstbeschwerdeführer betreffende angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Hingegen wird die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen.

Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.