Verwaltungsgerichtshof 94/19/0222

94/19/0222Verwaltungsgerichtshof10.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 505.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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