Verwaltungsgerichtshof 94/19/0131

94/19/0131Verwaltungsgerichtshof02.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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