Verwaltungsgerichtshof 94/19/0126

94/19/0126Verwaltungsgerichtshof25.11.1994

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Verschulden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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