Verwaltungsgerichtshof 94/19/0116

94/19/0116Verwaltungsgerichtshof16.06.1994

Regest

Parteiengehör Allgemein Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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