Verwaltungsgerichtshof 94/19/0058

94/19/0058Verwaltungsgerichtshof19.05.1994

Regest

Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.430,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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