Verwaltungsgerichtshof 94/19/0046

94/19/0046Verwaltungsgerichtshof21.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben jeweils dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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