Verwaltungsgerichtshof 94/19/0015

94/19/0015Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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