Verwaltungsgerichtshof 94/18/1098

94/18/1098Verwaltungsgerichtshof13.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/1098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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