Verwaltungsgerichtshof 94/18/1065

94/18/1065Verwaltungsgerichtshof30.11.1995

Regest

Allgemein Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/1065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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