Verwaltungsgerichtshof 94/18/0918

94/18/0918Verwaltungsgerichtshof11.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0918

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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