Verwaltungsgerichtshof 94/18/0735

94/18/0735Verwaltungsgerichtshof09.11.1995

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/18/0735

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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